Der PHCG-Vorstand lud am 13. November 2022 zur diesjährigen PHCG Delegiertenversammlung in den Renthof in Kassel. Delegierte, denen ein persönliches Erscheinen nicht möglich war, konnten bequem aus dem Home-Office an der Sitzung teilnehmen. Auf der Agenda stand der Abschluss des Vereinsjahres im Zeitraum 01.10.2021-30.09.2022 und Anträge und Entscheidungen für das Jahr 2023. Stimmberechtigt waren 56 Delegierte, die über die Anträge an die Delegiertenversammlung abstimmten.
Berichte
Die Geschäfts- und Finanzberichte sowie die Berichte der Resorts Zucht, Futurity und Jugend wurden den Delegierten vorgestellt.
Der Finanzplan 2022/2023 wurde vorgestellt und mehrheitlich genehmigt.
Bericht der Kassenprüfer
Die Kasse wurde von den Kassenprüfern geprüft. Es ergaben sich keine Unregelmäßigkeiten, sodass das Präsidium entlastet werden konnte.
Wahlen
Laut Tagesordnung standen die Wahlen des Präsidiums und der Funktionsträger auf dem Programm.
In der geheimen Wahl wurden folgende Positionen gewählt bzw. im Amt bestätigt:
Präsident Andreas Barrenberg
1. Vize-Präsidentin Isabell Weber-Elsner
2. Vize-Präsidentin Angelika Hellberg
Schatzmeisterin Melanie Abraham
Zuchtobfrau Sabine Biller
Kassenprüferinnen: Sabine Rädler, Isabel Heller
Stellvertretende Kassenprüfer Michael Biller & Sascha Kohler
Schiedsobmann Andreas Dose
Stellv. Schiedsobmann Marcel Gruner
Futurity Manager Florian Hennings
Kaderchefin Verena Klotz
Jugendbeauftragte Jasmin Schuster
Einen Wechsel gab es auf dem Posten des Futurity-Managers. Karl Heinz Schmidt gibt seinen Posten nach 5 Jahren aus persönlichen Gründen an Florian Hennings weiter, steht diesem jedoch mit seinem langjährigen Erfahrungsschatz weiterhin beratend zur Verfügung. Das Präsidium des PHCG spricht Karl Heinz Schmidt seinen Dank für die langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit aus und bedankt sich für bei Karl Heinz für sein Engagement um den Aufbau und Gestaltung des Nachwuchsprogrammes für den Paint Horse Club Germany.
Alle Gewählten bedanken sich für das Vertrauen der Delegierten und nehmen das Amt an.
Zucht
Im Zuchtjahr 2022 führte der PHCG e.V. 14 Fohlenschauen mit Stutbucheintragungen und drei Hoftermine durch. Eine gemeinsame Zuchtschau mit ApHCG und DQHA als Pilotprojekt wurde auf der Anlage von Ralph Seedorf abgehalten.
Insgesamt wurden 111 Fohlen den Richtern vorgestellt, zum Vorjahr ein Plus von 11%.
Auf den Fohlenschauen erhielten insgesamt 111 Fohlen das Prädikat PHCG- Prämienfohlen (42 Stutfohlen und 53 Hengstfohlen). Davon sicherten sich 10 Stutfohlen und 6 Hengstfohlen die Ia-Prämie, die anderen 95 Fohlen die Ib-Prämie (inkl. Hoftermine).
Link zu Zuchtbericht 2022
Anträge /weitere Tagungsordnungspunkte
Beschluss über Änderung der Satzung Teil B nach Vorgabe der Landwirtschaftskammer
- a) Austausch der Bezeichnung DVO (EU) 2015/262 bzw 2015/262 der KOM durch DVO (EU) 2021/963 in
allen Abschnitten der Satzung.
- b) Änderung B.9.3 Zweitschriften/Duplikate Absatz 3 in folgenden Wortlaut:
Die Ausstellung einer/s Zweitschrift/ Duplikates eines durch einen anderen Zuchtverband ausgestellten Equidenpasses kann durch den PHCG erfolgen, wenn das betreffende Tier aktuell im Zuchtbuch des PHCG eingetragen ist und der erstausstellende Zuchtverband nicht mehr tätig werden kann. Dies bedarf der vorherigen Klärung mit dem betreffenden erstausstellenden Zuchtverband und der zuständigen Veterinärbehörde.
- c) B.9.4 Ausstellung von Equidenpässen inkl. Tierzuchtbescheinigung für importierte Pferde
Änderung Artikel 15 in 37 im ersten Absatz.
Streichung nach Kapitel II, Artikel 7 im dritten Absatz.
Änderung Kapitel III Artikel 15 in Kapitel VII Artikel 37 im vierten Absatz.
- d) B.11.2 Aktive Kennzeichnung
Alle Fohlen sind gemäß der Viehverkehrsverordnung in Verbindung mit der DVO (EU) 2021/963 im Rahmen der Identifizierung aktiv zu kennzeichnen. Als aktive Kennzeichnung ist ein Transponder gemäßViehVerkehrV und Artikel 10 und Anhang I Teil 1 der DVO (EU) 2021/963 zwingend vorgeschrieben.
Die zur Kennzeichnung erforderlichen Transponder werden vom Verband ausgegeben und müssen im Sinne der DVO (EU) 2021/963 in Verbindung mit § 44 der ViehVerkehrsV codiert sein.
- e) B.12.2 Maßnahmen bei festgestellten Abweichungen der Abstammung
Absatz 2:
Kann die Abstammung nicht geklärt werden, wird die Abstammung aberkannt und das Pferd nicht ins Zuchtbuch eingetragen oder aus dem Zuchtbuch des Verbandes ausgetragen. Die Angaben im Zuchtbuch sowie im Equidenpass inkl. Tierzuchtbescheinigung werden entsprechend korrigiert. Die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die Tierzuchtbescheinigung des betroffenen Pferdes wird im Einzelfall mit der zuständigen Veterinärbehörde geklärt. Die Kosten für die Abstammungsüberprüfung sind vom Züchter zu tragen.
- f) B.16.2.5 Rücknahme, Widerruf und Widerspruch
Austausch von „Sie kann widerrufen werden,“ durch „Sie wird widerrufen,“ im zweiten Satz.
Der Antrag wurde durch die Delegierten angenommen.
Beschluss über weitere Änderungen der Satzung
Satzung A.8.1: die Anzahl der Delegierten soll am 01.09 jeden Jahres bestimmt werden.
Der Antrag wurde durch die Delegierten angenommen.
Anträge an die Delegiertenversammlung müssen jährlich bis zum 10.10 als fixes Datum gestellt werden.
Der Antrag wurde durch die Delegierten angenommen.
Beschluss über Änderungen der Regionalgruppenordnung
Änderung (3) Absatz 1-3: Die Mitgliederversammlungen der Regionalgruppen, die zur Wahl der Delegierten berufen sind, müssen bis zum 30.09 eines Jahres stattfinden.
Die Einladung muss mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Versammlungstermin im Servicebüro vorliegen und mindestens 4 Wochen vorher auf der Webseite des Bundes veröffentlich werden. Die Mitgliederversammlungen können als Präsenz- und/oder virtuelle Versammlungen stattfinden. Der Vorstand gibt bei der Einladung bekannt, in welcher Form die Versammlung stattfindet.
Beruft der Vorstand einer Regionalgruppe die jährliche Regionalgruppenversammlung nicht ein, beziehungsweise führt keine Neuwahlen durch, so ist der Bundesvorstand berechtigt, den Regionalgruppenvorstand abzusetzen, Neuwahlen einzuberufen beziehungsweise einen kommissarischen Regionalgruppenvorstand zu bestimmen.
Der Antrag wurde durch die Delegierten angenommen.
Änderung 4 Absatz 7: Ermöglicht Blockwahlen der Delegierten
Der Antrag wurde durch die Delegierten angenommen.
Regionalgruppenmeister können anhand des Wertungssystems im Horse Show Tracker oder anhand der bisher geltenden Regeln ermittelt werden. Die Art der Auswertung muss in der Ausschreibung bekannt gegeben werden. Damit das Rechensystem des ” Horseshowtrackers” genutzt werden kann, um die Digitalisierung und Vereinfachung von Veranstaltung gewährleisten zu können. Weiterhin soll bestehen bleiben:
Die Regionalgruppenmeister werden aus den Resultaten aller APHA Shows eines Turniers ermittelt.
Es findet kein Finallauf statt. Der Regionalgruppenmeister kann auch als Circuit-Champion mehrerer Turniere der Regionalgruppe ermittelt werden.
– In allen Klassen mit weniger als drei Teilnehmern wird kein Regionalgruppenmeistertitel vergeben.
– Ab drei Teilnehmern muss der Regionalgruppenmeister auf dem ersten Platz sein.
– Ab fünf Teilnehmern muss der Regionalgruppenmeister auf dem ersten oder zweiten Platz sein.
– Ab sechs Teilnehmern muss der Regionalgruppenmeister auf dem ersten, zweiten oder dritten Platz sein.
1.2. Die Regionalgruppe behält sich die Option: In den Halter-Klassen kann nur ein Grand- bzw. Reserve-Champion Regionalgruppenmeister werden.
Beide Anträge wurde durch die Delegierten angenommen.
Der PHCG Bund kann für Regionalgruppen Vereinbarungen mit anderen Regionalclubs für 3-4-fach Shows eingehen.
Der Antrag wurde durch die Delegierten angenommen.